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Mindestgeschwindigkeit für Fußgänger.
London (dpa). Mit einer Mindestgeschwindigkeit für Fußgänger und Geldstrafen für trödelnde Passanten wollen die Geschäftsinhaber der Londoner Oxford Street künftig Konflikt und Streit zwischen Langsamgehern und Schnellgehern verhindern. Die Ladenbesitzer haben beantragt, den Bürgersteig der beliebten Einkaufsstrasse in zwei Fußgängerspuren aufzuteilen. Auf der Überholspur soll man mindestens 4,8km/h schnell gehen müssen, auf der anderen Spur darf man langsamer schlendern und in die Schaufenster schauen. ... die Einhaltung der Geschwindigkeit soll 'sofern die Stadt das genehmigt' durch Kameras und Tempowächter geregelt werden. Sie sollen langsamgehen auf der Überholspur mit zehn Pfund Bußgeld ahnden dürfen.
(Berlin, Tagesspiegel, 4.12.00, s.32) |
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Das Projekt:
Schenkt man Zeitungsberichten Glauben, so ist Neukölln ein einziger Brennpunkt. An polizeilich definierten Brennpunkten erfolgt eine verschärfte Kontrolle des öffentlichen Raums, die auch durch Wachschutz oder Videoüberwachung weiter voran schreitet. Immer geht es darum auffälliges (sprich: kriminelles oder geschäftsschädigendes) Verhalten zu unterbinden. Eine Normierung, also eine Einschränkung der Verhaltens- und Handlungsmöglichkeiten ist die Folge.
Um dieser schleichenden Zunahme der Kontrollierung und der Gewöhnung an dieselbe entgegenzuwirken wird eine optoakustische Signalanlage (vergleichbar mit Radaranlagen) eingesetzt: sich auffällig verhaltende Fußgänger werden geblitzt und zugleich ermahnt.
Unterstützt durch DIE FABRIKANTEN
Technische Assistenz: Thomas F. Sandri
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